Weihnachtskalender für Jurastudenten und Referendare - Türchen 20

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?ES WEIHNACHTET SEHR?

Hinter Türchen 20 versteckt sich eine aktuelle Examensklausur aus unserem Klausurenkurs mitsamt Musterlösung. Die Lösung zum Sachverhalt haben wir unten als PDF zum Download angefügt. Viel Spaß und Erfolg beim Lösen der Klausur.

 

Sachverhalt: Der Minderjährige und sein Grundstück

 
G ist 80 Jahre alt und Eigentümer eines Hausgrundstücks in Hamburg-Blankenese. Das Haus hat er an den D vermietet. Im März 2018 beschädigten einige Mitarbeiter der Stadtentwässerung ein Wasserrohr, sodass es zu einer Durchfeuchtung der Wände und zu Schimmelpilzbildung in dem Haus kam. Der D forderte den G mehrfach, zuletzt unter Fristsetzung bis zum 30.04.2018 dazu auf, das Haus in Ordnung zu bringen. G verweigert die Behebung der Schimmelpilzbildung mit der Begründung, dass es nicht seine Schuld gewesen wäre, dass der Mangel aufgetreten sei.

Das Haus hat – unter Berücksichtigung des Schimmelbefalls – einen Wert von 82.000 Euro. Der G hatte seinerzeit zur Finanzierung des Hauskaufs ein Darlehen über 75.000 Euro bei der B-Bank aufgenommen und für die Darlehenssumme der B eine Grundschuld an dem Grundstück eingeräumt. Inzwischen hat G 65.000 Euro an die Bank zurückgezahlt. Das Haus ist fast alles, was der G sein eigen nennt. Ansonsten beträgt sein Vermögen nur 7.000 Euro.

Um den Ärger mit den Mietern loszuwerden, beschließt der G, seinem 16-jährigen Enkel E, dem die Vermögensverhältnisse des G bekannt sind, das Grundstück zu schenken. Da die Tochter T des G (und Mutter des E) gerade auf einer dreiwöchigen Forschungsreise im Urwald und somit nicht erreichbar ist, genehmigt der Vater des E (und Ehemann der T) allein das Vorhaben der Schenkung.

Die Ehefrau F weiht der G erst später in die geplante Schenkung ein. Sie willigt ein, als er ihr – wahrheitswidrig – versichert, das Grundstück an den E verkaufen zu wollen.

Im Juni 2018 begeben sich G und E zum Notar. Dort werden sowohl die Schenkung als auch die Eigentumsübertragung notariell beurkundet. Die Eintragung des E ins Grundbuch erfolgt wenige Tage später.

Mit anwaltlichem Schreiben vom 16. August 2018 erklärt der D gegenüber G die Kündigung des Mietverhältnisses wegen der Gesundheitsgefahren, die mit dem Schimmelpilz verbunden sind, und macht 800 Euro Umzugskosten, die ihm tatsächlich entstanden sind, geltend. G trägt vor, dass der E nunmehr der richtige Ansprechpartner sei. Außerdem sei dem Kündigungsschreiben keine Vollmacht des Rechtsanwalts R beigefügt gewesen.

 
Aufgabe 1: Hat der D gegen G oder E einen Anspruch auf Ersatz der Umzugskosten?

 
Aufgabe 2: Welches Gericht ist für den Rechtsstreit zwischen D und E bzw. G zuständig?

 
**Bearbeiterhinweis:**Vorschriften der GBO sind nicht zu prüfen. Auf §§ 1643, 1678 BGB wird hingewiesen. Blankenese liegt im Bezirk des Amtsgerichts Hamburg-Blankenese und des Landgerichts Hamburg.

 
MUSTERLÖSUNG

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