Weihnachtskalender für Jurastudenten und Referendare - Türchen 7

Weihnachtskalender für Jurastudenten und Referendare - Türchen 7

 

?ES WEIHNACHTET SEHR?

Seit dem gestrigen Nikolaustag sollte doch eigentlich jeder ein wenig in Weihnachtsstimmung gekommen sein. Auch Behörden und Beamte, denen oft eine gewisse Gefühlskälte nachgesagt wird, überkommt so langsam der Weihnachtszauber - mehr oder weniger: Das Polizeirevier in Niedersachsen hatte da offenbar seine eigene Vorstellung und verkündete für die Bediensteten einen Dienstweihnachtsbaum-Erlass. Darin wird unter anderem geregelt, welcher Weihnachtsbaum aufgestellt werden darf, wie das Krippenspiel personell zu besetzen ist und welche Lieder gesungen werden. Mensch, wie weihnachtlich.

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Der Dienstweihnachtsbaum-Erlass (DwBm)

Dienstweihnachtsbäume sind Weihnachtsbäume natürlichen Ursprungs oder natürlichen Weihnachtsbäumen nachgebildete Weihnachtsbäume, die zur Weihnachtszeit in Diensträumen aufgestellt werden. 

 
Abschnitt 1: Aufstellen von Weihnachtsbäumen:

Dienstweihnachtsbäume dürfen nur von sachkundigem Personal nach Anweisung des unmittelbaren Vorgesetzten aufgestellt werden.
Dieser hat darauf zu achten, daß: 

a) der DwBm (Dienstweihnachtsbaum) mit seinem unteren, der Spitze entgegengesetzten Ende, in einen zur Aufnahme von Baumenden geeigneten Halter eingebracht und befestigt wird 

b) der DwBm in der Haltevorrichtung derart verkeilt wird, daß er senkrecht steht 

c) im Umfallbereich des DwBm keine zerbrechlichen oder durch umfallende DwBm in ihrer Funktion zu beeinträchtigenden Anlagen vorhanden sind. 

 
Abschnitt 2: Behandeln der Beleuchtung:

Die DwBm sind mit weihnachtlichem Behang nach Maßgabe des Dienststellenleiters zu versehen. Weihnachtsbaumbeleuchtung, deren Leuchtwirkung auf dem Verbrennen eines Brennstoffes mit Flammenwirkung beruht - sog. Kerzen - dürfen nur Verwendung finden, wenn: 

a) die Bediensteten über die Gefahren von Feuersbrünsten hinreichend unterrichtet sind und 

b) während der Brennzeit der Beleuchtungskörper ein in der Feuerbekämpfung unterwiesener Beamter mit Feuerlöscher bereitsteht. 

 
Abschnitt 3: Aufführen von Krippenspielen und Absingen von Weihnachtsliedern:

In Dienststellen mit ausreichendem Personal können Krippenspiele unter Leitung eines erfahrenen Vorgesetzten zur Aufführung gelangen. Zur Besetzung sind folgende in der Personalplanung vorzusehende Personen notwendig: 

Maria: möglichst weibliche Beamtin oder ähnliche Person 
Josef: älterer Beamter mit Bart 
Kind: kleinwüchsiger Beamter oder Auszubildender 
Esel und Schafe: geeignete Beamte aus verschiedenen Laufbahnen 
Heilige Drei Könige: sehr religiöse Beamte. 

 
Zum Absingen von Weihnachtsliedern stellen sich die Bediensteten unter Anleitung eines Vorgesetzten ganz zwanglos nach Dienstgraden geordnet um den DwBm auf. Eventuell vorhandene Weihnachtsgeschenke können bei dieser Gelegenheit durch einen Vorgesetzten in Gestalt eines Weihnachtsmannes an die Untergebenen verteilt werden. Zwar ist bei einer solchen Gelegenheit das Besprechen unerledigter Verfügungen aus dem zu Ende gehenden Rechnungsjahr nicht unbedingt gefordert, jedoch scheint es angebracht, die allgemeine Anwesenheit des Dienstpersonals auch für Dienstgeschäfte zu nutzen. 

Wir bitten, vorgenannte Richtlinien in geeigneter Weise in Ihrem Zuständigkeitsbereich bekanntzugeben.