Geoblocking - neue Verordnung tritt in Kraft

Geoblocking - neue Verordnung tritt in Kraft

Keine Preisdiskriminierung mehr - Shop like a local

Durch die Geoblocking-Verordnung gelten nun für Kunden in der EU überall dieselben Bedingungen. Damit soll ungerechtfertigte Diskriminierung bei Online-Käufen auf der Grundlage der Staatsangehörigkeit, des Wohnortes oder des Ortes der Niederlassung innerhalb des Binnenmarktes beendet werden. 

 

 

Worum geht es?

Online-Shopping soll jetzt - zumindest europaweit - noch einfacher und einheitlicher werden. So sollen Kunden beim grenzüberschreitenden Einkauf von Waren und Dienstleistungen in der EU nicht mehr diskriminiert werden. Findest Du also ein tolles Angebot zu einer Kaffeemaschine auf einer französischen Internetseite, so muss Dir der französische Dienstleister von nun an die Möglichkeit anbieten, diese Ware zu bestellen und sie zum Beispiel in Frankreich selbst abzuholen oder von einem Lieferdienst abholen zu lassen. Möchtest Du als Kunde aus Deutschland auf einer italienischen Website Konzerttickets in Italien kaufen, dann soll dies in Zukunft zu denselben Bedingungen erfolgen, wie für Italiener - bietet der Dienst beispielsweise einen Preisrabatt im Vorverkauf an, so muss dieser auch für Dich als Kunden aus Deutschland gelten. Bisher konnten Online-Händler mit Hilfe des Geoblockings den Zugang zu bestimmten Bestellseiten verweigern, wenn die Kunden in einem anderen Staat ansässig waren. Die Verordnung über Maßnahmen gegen ungerechtfertigtes Geoblocking verbietet es den Online-Händlern nun, Kunden aus einem anderen Mitgliedstaat den Zugang zu ihren Onlineshops pauschal zu verwehren oder sie auf teurere Websites in ihrem Herkunftsland umzuleiten. 

 

Was ist Geoblocking?

Durch Geoblocking werden Kunden, die online Waren oder Dienstleistungen beziehen wollen, aufgrund ihres Wohnsitzes unterschiedlich behandelt und zum Teil von bestimmten Angeboten ausgeschlossen - die Angebote werden dann nur für die inländischen Kunden ausgespielt. Dabei werden die Internetnutzer in den meisten Fällen über ihre IP-Adresse lokalisiert. Versuchst Du z.B. über eine französische Website Waren einzukaufen, wirst Du in den meisten Fällen automatisch auf eine deutsche Version der Website weitergeleitet, auf der das Produkt plötzlich nicht mehr oder nur zu einem erheblich höheren Preis verfügbar ist.   

 

Grenzenloses Shopping?

Dasselbe gilt auch für die Annahme von Kreditkarten: Akzeptiert ein deutscher Händler eine bestimmte Kreditkartenmarke für Zahlungen über seine Website, so muss er ab sofort die gleiche Marke auch dann annehmen, wenn die Karte beispielsweise in Österreich ausgestellt wurde. Wird dem Kunden die Zahlung per Überweisung angeboten, so muss diese Möglichkeit auch Kunden mit einem Bankkonto in einem anderen Mitgliedsstaat gegeben werden. Die Geoblocking-Verordnung gilt aber nicht grenzenlos: Wer urheberrechtlich geschützte digitale Medien wie E-Books, Software, Computerspiele, Filme oder Musik kaufen möchte, profitiert nicht von den neuen Regeln. Ausgenommen sind auch Finanz- und Verkehrsdienstleistungen, wie etwa Flugtickets.

Gilt die Verordnung auch für Händler mit Sitz im Nicht-EU-Ausland? Ja, solange sich ihre Angebote an EU-Kunden richten und sie ihre Waren vor allem online innerhalb der EU anbieten. Dies gilt auch dann, wenn sie mit ihren Angeboten grundsätzlich nur Kunden eines Mitgliedsstaates ansprechen wollen. Die Verordnung gilt jedoch nicht gegenüber Kunden im Nicht-EU-Ausland, sondern nur gegenüber Kunden mit Sitz in einem der 28 Mitgliedstaaten der EU und Ländern, die dem europäischen Wirtschaftsraum angehören.

Die Verordnung trat zwar bereits am 23. März 2018 in allen EU-Mitgliedstaaten in Kraft. Sie wird aber erst seit vergangenem Montag, den 03. Dezember 2018 angewendet - insbesondere kleinen Händlern sollte dadurch die Möglichkeit zu den entsprechenden Anpassungen auf ihren Websites gegeben werden.

- Verordnung (EU) 2018/302 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Februar 2018 -