Weihnachtskalender für Jurastudenten und Referendare - Türchen 3

Weihnachtskalender für Jurastudenten und Referendare - Türchen 3

 

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Hast Du Dir die gestrigen Tipps zur Erstellung einer optimalen Klausur genau durchgelesen? Schon heute bekommst Du die Möglichkeit, das Erlernte direkt anzuwenden. Was verbirgt sich denn hinter dem 3. Türchen?

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Wir schenken Dir heute eine aktuelle Examensklausur aus unserem Klausurenkurs mitsamt Musterlösung. Die Lösung zum Sachverhalt haben wir unten als PDF zum Download angefügt. Viel Spaß und Erfolg beim Lösen der Klausur.

 

 

Sachverhalt: Zu alt zum Wählen

Der Bundespräsident B äußert sich im Rahmen einer Gesprächsrunde über die N-Partei, die nationalistisch ausgerichtet ist. Auf Nachfrage eines Studenten, ob er sich beim Abreißen von Plakaten der N beteiligt hätte, antwortet B Folgendes:

„Nein, beim Plakateabreißen hätte ich nicht mitgemacht. In einer freiheitlichen Gesellschaft muss man verschiedene Meinungen aushalten können und sie mit Worten bekämpfen.“

Im weiteren Verlauf wird B daraufhin gefragt, ob er ein Verbot der N für richtig halte. Daraufhin antwortet B:

„Wir können die Partei verbieten, aber die Spinner und die Ideologen und die Fanatiker, die haben wir dann nicht aus der Welt geschafft.“

 
Die N ist darüber empört. Sie stellt einen Antrag beim Bundesverfassungsgericht, festzustellen, dass B gegen seine Pflichten als Bundespräsident verstoßen habe. Die N führt aus, dass vor allem die Bezeichnung „Spinner“ nicht akzeptabel sei. Damit verstoße der Bundespräsident gegen seine Pflicht zur parteipolitischen Neutralität. Außerdem werde das Gebot der Chancengleichheit von N verletzt.

 
Aufgabe 1: Hat ein Antrag der N beim Bundesverfassungsgericht Aussicht auf Erfolg?

 
Die Ministerin F ist bei der Eröffnung einer Sommertagung zum Thema „Demokratie, Freiheit und Rechtsstaat“ als Vertreterin ihres Ministeriums eingeladen. Die Veranstaltung findet ein paar Wochen vor den Landtagswahlen im Land L statt. Am Rande der Tagung gibt sie ein Interview. In dem Interview führt F aus:

„Das Gefährliche an der N ist, dass sie versucht, ihr Molotow-Cocktail-Image abzulegen. Meine Erfahrung aus dem Landtag ist: Man sollte Anträge der N ablehnen. Aber ich werde im Wahlkampf mithelfen, alles dafür zu tun, dass es erst gar nicht so weit kommt bei der Wahl im September. Ziel Nummer 1 muss sein, dass die N nicht in den Landtag kommt.“

Die N fühlt sich in ihren Rechten verletzt und stellt einen Antrag beim Bundesverfassungsgericht.

 
Aufgabe 2: Ist der Antrag der N begründet?

 
In der Bundesrepublik Deutschland wird zunehmend sichtbar, dass die Gruppe der älteren Menschen immer größer wird. Viele jüngere Bundesbürger sehen die Interessen der jüngeren Generation nicht mehr angemessen vertreten.

Der fraktionslose Abgeordnete A geht noch weiter und bringt im Bundestag das „Wahlalter- Begrenzungsgesetz“ ein. Danach wird Art. 38 Absatz 2 GG wie folgt geändert:

„Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat. Die Wahlberechtigung endet mit Erreichen des 70. Lebensjahr. Wählbar ist, wer das Alter erreicht hat, mit dem die Volljährigkeit eintritt.“

Im Bundestag erreicht das Gesetz die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit. Im Bundesrat gibt es von 69 Stimmen 48 Ja-Stimmen für das Gesetz. Dabei besteht jedoch ein Dissens in dem Land L, welches insgesamt mit 6 Stimmen abgestimmt hat. Die Vertreter haben also jeweils mit drei Ja-Stimmen und drei Nein-Stimmen gestimmt.

Nach Gegenzeichnung, Ausfertigung und Verkündung ist die Bundesregierung jedoch jetzt der Meinung, dass das Gesetz verfassungswidrig sei. Zum einen müsse man die Ja-Stimmen des Landes L abziehen, weil die Stimmabgabe uneinheitlich war. Außerdem verstoße das Zustandekommen des Gesetzes gegen § 79 GO BT. Jedoch ist man sich unsicher, ob man das Gesetz überhaupt noch vorlegen kann, da davon ja das Grundgesetz betroffen sei.

 
Aufgabe 3: Hat ein Antrag beim Bundesverfassungsgericht Aussicht auf Erfolg?

 
Türchen geschlossen: Musterlösung

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