Vom Rechtsstaat zum Obrigkeitsstaat?

Vom Rechtsstaat zum Obrigkeitsstaat?

Als Allianz für den Rechtsstaat gegen das bayerische Polizeigesetz

Das bayerische Polizeiaufgabengesetz (PAG) ist stark umstritten und sorgt bundesweit für Diskussionen: Nun wollen Bundestagsabgeordnete von der FDP, den Linken und Grünen gemeinsam gegen das Landesgesetz mit einer abstrakten Normenkontrolle vorgehen - als „Allianz für den Rechtsstaat”.

Worum geht es?

Vergangenen Mai hatte der bayerische Landtag ein neues Polizeiaufgabengesetz beschlossen. Bis zuletzt gab es heftige Proteste gegen die Pläne, zumal das neue Landesgesetz als das schärfste der deutschen Nachkriegsgeschichte bezeichnet worden war. SPD und Grüne warfen der CSU vor, das Gesetz unter Missachtung des Bürgerwillens durchgepeitscht zu haben: Mindestens 30.000 Menschen demonstrierten auf Bayerns Straßen - ohne Erfolg, denn es trat am 25. Mai in Kraft. Die Polizeigesetze wurden zwar auch in anderen Ländern ausgeweitet, in keinem jedoch so stark wie in Bayern: Die CSU-Staatsregierung hatte die Befugnisse der Polizei mit ihrer umstrittenen Gesetzesänderung innerhalb kürzester Zeit zwei Mal hintereinander intensiv ausgeweitet

*Mich persönlich erinnert das an die DDR”*

Stark umstritten ist dabei die neue Regelung, dass die Polizei nun auch bei lediglich „drohender Gefahr” die Bürger überwachen kann und eine „konkrete Gefahr” - wie bisher - nicht mehr begründen muss. FDP-Fraktionschef Lindner kritisierte das Gesetz als Angriff auf die Grundrechte und Göring-Eckardt von den Grünen fühle sich nach eigenen Angaben an die DDR erinnert. Aus diesem Grund haben sich die drei Parteien zu einer „Allianz für den Rechtsstaat” zusammengeschlossen, um gegen das Landesgesetz vorzugehen. Der Zusammenschluss ist ziemlich ungewöhnlich, zumal die drei Parteien nicht gerade für harmonische Übereinkünfte bekannt sind. Ohne eine solche wechselseitige Unterstützung wäre ein Antrag für die abstrakte Normenkontrolle aber erst gar nicht möglich: Art. 93 I Nr. 2 GG in Verbindung mit § 13 Nr. 6 BVerfGG setzt hierfür nämlich unter anderem ein Viertel der Mitglieder des Deutschen Bundestages voraus.

Abstrakte Normenkontrolle: Art. 93 I Nr. 2 GG, §§ 13 Nr. 6, 76 ff. BVerfGG

Die abstrakte Normenkontrolle gehört zu den staatsorganisationsrechtlichen Verfahrensarten vor dem Bundesverfassungsgericht. Sie ist in Art. 93 I Nr. 2 GG und in den §§ 13 Nr. 6, 76 ff. BVerfGG normiert. Die abstrakte Normenkontrolle regelt die Fälle, in denen die in § 76 BVerfGG Berechtigten ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz für verfassungswidrig halten. 

Vom Rechtsstaat zum Obrigkeitsstaat?

Das bayerische Polizeigesetz sei mit einem „Paradigmenwechsel vom Rechtsstaat zum Obrigkeitsstaat” gleichzusetzen, sagte Christian Lindner. Schließlich sei der Polizei nach dem Grundgesetz eine „Vorfeld-Arbeit” aufgrund eines diffusen Gefahrenbegriffs untersagt - solche Ermittlungen seien den Geheimdiensten vorbehalten. Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder von der CSU gab sich hingegen gelassen, weil das Gesetz seiner Meinung nach verfassungsgemäß sei und es von vielen anderen Ländern zumindest in Grundzügen übernommen und kopiert worden sei.