Urteil nach Angriff auf Kippa-Träger

Urteil nach Angriff auf Kippa-Träger

Vier Wochen Dauerarrest und eine Führung im Haus der Wannsee-Konferenz

Vergangenen April hatte ein 19-Jähriger einen Kippa-Träger angegriffen und mit einem Gürtel geschlagen. Der Fall sorgte bundesweit für Empörung und löste eine neue Debatte über Antisemitismus aus. Das Berliner Amtsgericht Tiergarten hat den jungen Mann jetzt wegen Beleidigung und Körperverletzung zu vier Wochen Dauerarrest verurteilt - der aber wegen der zwischenzeitlichen Untersuchungshaft bereits als verbüßt gilt. 

 
Worum geht es?
Immer häufiger zeigen sich Bilder von antisemitischen Überfällen - diese Entwicklung wird auch das Berliner Amtsgericht wahrgenommen haben, denn nur so lässt sich das unüblich eilige Gerichtsurteil erklären. Vor zweieinhalb Monaten peitschte ein junger Mann mit einem Gürtel einen anderen jungen Mann aus, weil er eine Kippa trug. Zudem beschimpfte er ihn als „scheiß Jude”. In seiner Vernehmung sagte er wenig überzeugend aus, dass der angegriffene Israeli ihn provoziert habe.

Mildes Urteil?
Das Urteil sorgte teilweise für Verwirrung, weil es auf den ersten Blick milde klingt. Der Vorsitzende machte aber deutlich, dass der Angeklagte wahrscheinlich eine Strafe von neun bis zehn Monaten Haft hätte erwarten dürfen, wenn er nicht nach Jugend-, sondern Erwachsenenstrafrecht verurteilt worden wäre - und da er sich wenig einsichtsfähig zeigte, wäre die Haftstrafe vermutlich auch nicht zur Bewährung ausgesetzt worden. Das Gericht geht von der Tat eines Frustrierten aus und hofft auf einen Lernprozess: Es verhängte eine auf ein Jahr bemessene Unterstellung unter Erziehungsaufsicht und die Auflage, an einer Führung im Haus der Wannsee-Konferenz teilzunehmen. Bei der Wannsee-Konferenz trafen sich im Januar 1942 hochrangige Vertreter des NS-Regimes in Berlin, um den bereits begonnenen Holocaust, den millionenfachen Mord an Juden, möglichst effizient zu organisieren.

 
Der Zentralrat der Juden begrüßte, “dass der Täter ganz klar wegen gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung schuldig gesprochen wurde”. Es zeige sich aber auch, “dass wir mit dem Strafrecht alleine das Antisemitismusproblem nicht in den Griff bekommen werden, sondern in der Schulbildung und bei der Integration der Migranten sehr viel Nachholbedarf besteht”, erklärte Zentralratspräsident Josef Schuster. Auch der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, zeigte sich über das Urteil erfreut und hofft auf eine Signalwirkung: Er begrüße, dass das Urteil relativ zeitnah ergangen sei - es zeige zudem, dass derjenige, der sich antisemitisch betätigt oder äußert, außerhalb der Gesellschaft stehe und mit den Konsequenzen des Rechtsstaates rechnen müsse.