Dereliktion bei Hunden?

Dereliktion bei Hunden?

Gemeinde muss Kosten für Unterbringung tragen

Ein verwilderter Hund ohne feststellbaren Besitzer unterliegt dem Fundrecht und ist nicht als herrenlos zu behandeln. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) vor wenigen Tagen beschlossen und begründet die Entscheidung damit, dass die Aufgabe des Eigentums durch Besitzaufgabe - Dereliktion § 959 BGB - gegen das Verbot verstößt, ein in menschlicher Obhut gehaltenes Tier auszusetzen, um sich seiner zu entledigen, § 3 Nr. 3 TierSchG. Eine Gemeinde, die einen verwilderten Hund in einem Tierheim unterbringt, muss demnach auch die Kosten für die Unterbringung tragen.

 
Geklagt hatte eine Gemeinde, auf deren Gebiet ein verwilderter Hund aufgefunden wurde. Das Landratsamt als Tierschutzbehörde lehnte es ab, den Hund unterzubringen, woraufhin die Gemeinde ankündigte, das Tier selbst unterzubringen und die Kosten dem beklagten Landkreis in Rechnung zu stellen. Der Landkreis wiederum lehnte es daraufhin ab, die Aufwendungen für Transport und Unterbringung des Hundes zu ersetzen, da es sich hierbei um ein Fundtier gehandelt habe.
 
Schon die Vorinstanzen - namentlich das Verwaltungsgericht (VG) Dresden und das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bautzen - verneinten einen Aufwendungsersatzanspruch der Gemeinde auf der Grundklage einer öffentlich-rechtlichen Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA), da sie als Fundbehörde selbst für die Inobhutnahme des Hundes zuständig gewesen sei. Die Leipziger Richter bestätigten somit die Rechtsauffassung des OVG und verneinten die Möglichkeit der Eigentumsaufgabe an dem Hund: Indem die Gemeinde den Hund an sich genommen und untergebracht hat, hat sie eine eigene Aufgabe als Fundbehörde wahrgenommen, deren Aufwendungen sie selbst zu tragen habe. Da das Eigentum an einem Tier wegen des tierschutzrechtlichen Aussetzungsverbotes nicht wirksam aufgegeben werden könne, sei der Hund als Fundtier zu behandeln. 
 
Die öffentlich-rechtliche Geschäftsführung ohne Auftrag wird gerne mal in verwaltungsrechtliche Prüfungen eingebaut, sodass Du Dir die Entscheidung anschauen solltest. Sobald auch der Volltext zum Urteil vorliegt, werden wir die Entscheidung des BVerwG entsprechend aktualisieren.   

  • BVerwG, Pressemitteilung vom 27.04.2018 zum Urteil 3 C 24.16 vom 26.04.2018 -
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