Die Hausarbeit im Jurastudium - Phase III

Die Hausarbeit im Jurastudium - Phase III

Die drei Phasen einer juristischen Hausarbeit - Phase III

Die erste Phase – das Loslegen – und die zweite Phase – das Schreiben – haben wir Dir bereits in den letzten Wochen vorgestellt. In diesem Beitrag möchten wir uns der dritten und letzten Phase widmen: Der Korrektur.

III. Phase: Korrektur (2 – 3 Tage)

In der letzten Phase geht es um die reine Korrektur der Bearbeitung. Dies meint auf keinen Fall die inhaltliche Änderung, sondern nur die formelle. Diese Phase sollte nicht unterschätzt werden. Dies kann die Fußnoten, das Literaturverzeichnis, die Gliederung und Seitenzahlen sowie die Rechtschreibung und Kommasetzung betreffen.

Etwaige Formfehler können im schlimmsten Fall sogar zu Null Punkten in der Benotung führen. Dies hat ein kürzlich ergangenes Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Ansbach ergeben (Urteil vom 26.10.2017 – AN 2 K 17.8): Der klagende Jura-Student besuchte im Sommersemester 2016 die Lehrveranstaltung „Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene“ und schrieb als Prüfung eine Hausarbeit. In dem zur Hausarbeit ausgeteilten Merkblatt zu den Formalia wurde unter anderem bestimmt, dass der Umfang der Hausarbeit 20 Seiten nicht überschreiten dürfe. Dabei sollte rechts ein Korrekturrand von 5 cm eingehalten werden, wobei auch darauf hingewiesen wurde, dass etwaige Formmängel zu Punktabzug führen. Der Student ließ auf der rechten Seite allerdings nur einen Korrekturrand von 2,5 cm – bei korrekter Formatierung hätte er 23 Seiten statt der erlaubten 20 Seiten benötigt. Ihm wurden pro überschrittener Seite 2 Punkte abgezogen (insgesamt also 6 Punkte Abzug), sodass die Hausarbeit im Ergebnis mit 0 Punkten bewertet wurde. Das VG hat dieser Bewertung zugestimmt und die Klage des Studenten abgewiesen, da die Berücksichtigung und Gewichtung der Formvorgaben - hier der Überschreitung der vorgegebenen Seitenzahl - für eine Hausarbeit auch Teil der Prüfungsleistung sei. Der Prüfling solle mit Einhaltung der Formvorgaben zeigen, dass er die formalen Grundsätze des wissenschaftlichen Arbeitens beherrscht und unter richtiger Schwerpunktsetzung die im Sachverhalt aufgeworfenen juristischen Probleme auf einer begrenzten Seitenzahl darstellen kann. Die Einhaltung der Formvorgaben fließe daher auch in den Beurteilungsspielraum des Prüfers mit ein.
Du solltest den “Endspurt” Deiner Hausarbeit also nicht unterschätzen und sämtliche Vorgaben einhalten und überprüfen. Eine entsprechende Einführung zu den Formalia findest Du in einem ausführlichen Webinar zum Hausarbeitentool auf unserer Lernplattform.

1. Fußnoten

Bei den Fußnoten muss insbesondere darauf geachtet werden, dass am Ende ein Punkt gesetzt wird und Blindzitate vermieden werden.

Beispiel: Bei dem Zitat von „Hansen, Peters in: JuS 2015, 212“. Hier fehlt neben der Anfangsseite des Aufsatzes die konkrete Fundstelle (z.B. S. 215). Dies führt zu hohen Punktabzügen, wenn der Korrektor das Blindzitat entdeckt, weil dies den Anschein erweckt, dass der Bearbeiter sich nicht wirklich mit der Literatur und dem Problem auseinandergesetzt hat.

2. Literaturverzeichnis

Bei dem Literaturverzeichnis geht es darum, dass zwischen dem, was in den Fußnoten auftaucht, und dem, was im Literaturverzeichnis angegeben wurde, Kongruenz besteht.

3. Gliederung von Seitenzahlen

Nach der Korrektur der Fußnoten und des Literaturverzeichnis ist dann die Gliederung, also das Inhaltsverzeichnis, zu erstellen und mit den Seitenzahlen einzufügen.

4. Rechtschreibung und Kommasetzung

Zum Schluss erfolgt dann die Korrektur der Ausarbeitung hinsichtlich der Rechtschreibung und der Kommasetzung. Nach diesem Vorgang sollte der Text nicht mehr geändert werden, bevor aus Versehen nachträglich Fehler eingebaut werden. Auch dieser Arbeitsschritt sollte nicht unterschätzt werden.

Checkliste I. Phase:

 - Loslegen

 - Sachverhalt erfassen - ggf. abtippen

 - Lösungsskizze erstellen - Gliederung, Probleme zuordnen / vorläufig entscheiden

 - Hilfsmittel: Wissen, Gesetz, Kommentare, Recherchetool

Checkliste II. Phase:

 - Gliederung abarbeiten und "andicken"

 - Literatur auswerten / Stichpunkte mit Fundstellen

 - Ausformulieren

 - Unproblematisches kurz / wenig Fußnoten

 - Problematisches lang / mehr Fußnoten

 - ggf. Zufallsfunde konservieren

Checkliste III. Phase:

 - Formalia

 - Fußnoten / z.B.: Hansen, Peter, JuS 2018, 237 (241).

 - Literaturverzeichnis

 - Gliederung und Seitenzahlen

 - Rechtschreibung und Kommasetzung

Nun kann die Hausarbeit abgeben werden.

BlogPlus

Du möchtest weiterlesen?

Dieser Beitrag steht exklusiv Kunden von Jura Online zur Verfügung.

Paket auswählen