Kleine Anfrage an die Bundesregierung zur Legalisierung von Cannabis

Kleine Anfrage an die Bundesregierung zur Legalisierung von Cannabis

FDP, Grüne, Linke und Bund der Kriminalbeamten fordern ein Ende des Cannabis-Verbots

Nächste Woche will der Bundestag über einen Antrag der FDP-Fraktion diskutieren, wonach die kontrollierte Abgabe von Cannabis in Modellprojekten ermöglicht werden soll. Nicht nur die Grünen und die Linkspartei unterstützen die FDP dabei mit einer weitergehenden Legalisierung. Auch der Bund Deutscher Kriminalbeamter hat sich auf die Seite der Befürworter geschlagen. Die aktuelle Rechtslage stigmatisiere Menschen und lasse kriminelle Karrieren erst entstehen.

 

Worum geht es?

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat 2015 einen Antrag des Berliner Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg für ein Modellprojekt zur Abgabe von Cannabis abgelehnt. Seitdem gab es noch mehrerer andere Anläufe für Modellprojekte dieser Art, zuletzt etwa im Bundesrat durch die Länder Bremen und Thüringen. Vor Kurzem versuchten auch Münster und Düsseldorf, ein Modellprojekt zur kontrollierten Abgabe genehmigt zu bekommen - ohne Erfolg.

Anfang 2017 hat der Bundestag Cannabis als Medizin zugelassen, als Genussmittel blieb es jedoch weiterhin verboten und ist lediglich als verschreibungspflichtiges Medikament in Apotheken erhältlich. Der Handel bleibt daher weitestgehend strafbewehrt. Dies verursache enorme Kosten für die Strafverfolgung und setze die Konsumenten einem strafrechtlichen Risiko aus. Zudem lasse sich die Qualität des Cannabis auf dem Schwarzmarkt nicht kontrollieren, sodass eine kontrollierte Abgabe diese Probleme lösen könnte. Die Abgeordneten wollen daher von der Bundesregierung wissen, welche Gründe das BfArM für die Ablehnung der Anträge angeführt hat.

 

Grüne, Linke und Bund Deutscher Kriminalbeamter geben Schützenhilfe

Schon seit der berühmten “Flower-Power”-Zeit wird die Entkriminalisierung und Legalisierung von Cannabis gefordert. Es sei nicht zu erklären, warum Alkohol erlaubt sei, das aber keineswegs gefährlichere Cannabis jedoch nicht. Schützenhilfe bekommt die FDP-Fraktion dabei auch von den Grünen und den Linken. Sie gehen mit ihren Forderungen sogar noch weiter als die FDP. So fordert beispielsweise die Linke, einen Cannabis-Besitz von bis zu 15 Gramm straffrei zu stellen. Die Grünen wollen im Bundestag einen Antrag auf ein neues Cannabiskontrollgesetz einbringen: Cannabis soll aus dem Betäubungsmittelgesetz herausgenommen und ein kontrollierter legaler Markt eröffnet werden, sodass der Staat die gesamte Handelskette regulieren könnte, statt alles dem Schwarzmarkt zu überlassen. Der Schutz vor Missbrauch wäre damit viel wirksamer. 

Besonderes Erstaunen löste aber das Statement vom Bund Deutscher Kriminalbeamter aus, welches sich ebenfalls für die Legalisierung ausspricht. So empfindet der Vorsitzende des Verbandes, André Schulz, dass Hilfsangebote in einigen Bereichen sinnvoller seien als das Strafrecht. Bereits vor einigen Jahren unterschrieben 130 StrafrechtsprofessorInnen eine Petition, die die Drogenprohibition für gescheitert, sozialschädlich und unökonomisch erklärte. Sie ließ auch verlautbaren, dass die repressive Politik keinen Missbrauch verhindere, sondern die organisierte Kriminalität und den damit verbundenen Schwarzmarkt fördere.

 

Rassistische Verbotsgeschichte als Traditionsbruch

Zu den Befürwortern gehört auch Sebastian Scheerer, Professor für Kriminologie an der Universität Hamburg und Mitarbeiter am Institut für Sicherheits- und Präventionsforschung. Seiner Ansicht nach werden Drogendelikte derzeit proaktiv verfolgt. Dies hätte die Einbindung vieler Kräfte zur Folge, da es keine Opfer gebe, sondern nur Händler und Konsumenten, sodass die Polizei nicht darauf warten könne, dass jemand eine Anzeige erstatte. Dies zeige, dass unser Strafrecht dringend entrümpelt werden müsse - auch zur Entlastung von Polizei und Justiz. Mit der Legalisierung könnten sich die Strafverfolgungsbehörden endlich auf das Wesentliche konzentrieren.

Es ginge aber nicht nur um die Entlastung von Polizisten und Richtern, sondern auch um grundsätzliche Fragen. Scheerer ist der Meinung, dass das Strafrecht nur bei Fremdschädigung greifen sollte und nicht auch dann, wenn sich jemand selbst Schaden zufügt. Darüber hinaus müssten sogar rassistische Aspekte bei dem Verbot von Cannabis berücksichtigt werden: “Alle heute verbotenen Drogen wurden irgendwann mal illegalisiert, weil die Mehrheitsbevölkerung beunruhigt war über die Sitten einer ethnischen, kulturellen oder religiösen Minderheit. Im Fall von Cannabis lässt sich das auf entsprechende Konflikte in Südafrika, Ägypten und dann auch in den Südstaaten der USA zurückführen, wo von Anfang an auch Ressentiments gegen mexikanische Einwanderer eine Rolle spielten”, sagt Scheerer. Hier wäre also - ähnlich wie beim Tabak - endlich ein Umdenken nötig, damit sich etwaige Drogengesetze an der Realität und nicht an vermeintlichen Traditionen orientieren.

 

Neue Regulierung möglich

Der Zeitpunkt hierfür wäre aktuell denkbar günstig, denn für die Abgabe von medizinischem Hanf baut die Bundesregierung derzeit ohnehin eine Art “Cannabisagentur” auf, die für den Anbau in Deutschland organisatorisch und überwachend zuständig sein soll. Ist es also an der Zeit, über eine neue Regulierung nachzudenken und allmählich Abschied von der Verbotstradition zu nehmen?

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