Freistaat Bayern ignoriert richterlichen Beschluss

Freistaat Bayern ignoriert richterlichen Beschluss

„Allgemeines Blabla” auf „halber Larifari-Seite”

Der Freistaat Bayern wurde zu einem Zwangsgeld in Höhe von 4.000 Euro verurteilt, weil er einer Verpflichtung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes zur Erstellung eines „vollzugsfähigen Konzepts für Fahrverbote” nicht nachgekommen ist und den richterlichen Beschluss schlicht missachtet hat. Führt eine solch offene Missachtung eines Gerichtsurteils zur Aushöhlung des Rechtssystems?

Worum geht es?

Seit geraumer Zeit wird über Dieselfahrverbote in den Großstädten diskutiert. So ist der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) der Meinung, dass auch der Freistaat Bayern mehr für die Umwelt machen müsse. Der BayVGH hat der bayerischen Staatsregierung daher aufgetragen, einen entsprechenden Luftreinheitsplan und ein Konzept für Dieselfahrverbote vorzubereiten. Anders als die Richter, hält der Freistaat ein Dieselfahrverbot aber nicht für das geeignete Mittel, um die Grenzwerte für Stickstoffdioxid in Zukunft einhalten zu können und hat den richterlichen Beschluss schlicht ignoriert. Die Deutsche Umwelthilfe hat deshalb eine Zwangshaft für Bayerns Umweltministerin Ulrike Scharf beantragt, da bereits im vergangenen Jahr verhängte Zwangsgelder gegen die Regierung offenbar nicht ausgereicht hätten, um ein ordentliches Konzept aufzustellen und den gerichtlich angeordneten Verpflichtungen nachzukommen.

„allgemeines Blabla” auf „halber Larifari-Seite”

Der Freistaat hat zwar in Sachen Luftreinhaltung einen Plan vorlegen können, diesen bewertete die Vorsitzende Richterin, Martina Scherl, aber als „allgemeines Blabla”, als „Alibi-Planung” und eine „halbe Larifari-Seite”, dessen bloßer Verweis auf einen einzigen Gutachter nicht ausreiche, um das Konzept für Dieselfahrverbote in München vom Tisch zu wischen. Der vorgelegte Plan enthalte lediglich viele Schlagworte, denen keine konkreten Maßnahmen gegenüberstünden, es gebe weder Zeitpläne, noch sei beziffert, wie viel Verbesserung jede einzelne Maßnahme bringen könne.
Aufgrund dieser offenen Missachtung verhängte das Gericht ein Zwangsgeld in Höhe von 4.000 Euro. Derselbe Betrag wird fällig, wenn der Freistaat nicht innerhalb von vier Monaten ein Konzept vorlegt, in welchem auch Dieselfahrverbote enthalten sind. Die Kammer lehnte es jedoch ab, die Umweltministerin solange in Haft zu nehmen, bis die entsprechenden Pläne erstellt würden, machte zugleich aber deutlich, dass sie den Ernst der Lage scheinbar verkannt habe.
 
Die Vorsitzende Richterin führte weiter aus, dass die Missachtung eines Urteils durch öffentliche Körperschaften ein „Unding” und in dieser Form wohl ein Novum sei. Auch wenn die Luft in München seit 2010 deutlich besser geworden sei und eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) über die rechtliche Zulässigkeit von kommunalen Fahrverboten erst Ende Februar erwartet werde, so rechtfertige dies nicht die dem richterlichen Beschluss entgegengebrachte Ignoranz. Schließlich übersteige der Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid an mehreren Straßenabschnitten in München die Grenzwerte weiterhin deutlich. Der BayVGH habe zunächst auch nur ein vollzugsfähiges Konzept für Fahrverbote anstelle von direkten Fahrverboten gefordert, um für die Entscheidung des BVerfG für Ende Februar entsprechend vorbereitet zu sein.

Angekündigter Rechtsbruch

Die Vertreter des Freistaats wollen von einem möglichen Fahrverbot für Dieselfahrzeuge allerdings nichts hören. Ihrer Meinung nach führen etwaige Fahrverbote auf bestimmten Straßenabschnitten schlicht zur Verlagerung des Verkehrs auf andere Straßen. Aufgrund fehlender Rechtsgrundlage wären solche Verbote aktuell auch gar nicht vollziehbar. Zudem würden pauschale Fahrverbote für Dieselfahrzeuge in Großstädten viele Bürger in unverhältnismäßiger Weise treffen und seien in der Lage, den Wirtschaftsstandort Bayern zu gefährden. Fraglich sei auch, ob Gerichte mit der Vorgabe von Fahrverboten nicht gegen den Willen demokratisch gewählter Regierungen und somit gegen das Gewaltenteilungsprinzip verstießen. Remo Klinger, Anwalt der Umwelthilfe, bezeichnete diese Abwehrhaltung als renitent und als angekündigten Rechtsbruch. Dass ein Staat ein Gericht ignoriere, komme außer in Bayern allenfalls noch in Polen vor. Die Ignoranz des Freistaats ist für die demokratische Werteordnung gefährlich: Sie birgt die Gefahr, Nachahmer zum Rechtsbruch zu verleiten und so eine systematische Aushöhlung des Rechtssystems zu schaffen.

 
- Urteil v. 29.01.2018, Az. 22 C 16.1427 -
- Beschluss v. 27.02.2017, Az. 22 C 16.1427 -