Münchner Amoklauf: 7 Jahre Haft für Waffenhändler

Münchner Amoklauf: 7 Jahre Haft für Waffenhändler

Das LG München I verurteilt Waffenhändler unter anderem wegen fahrlässiger Tötung

Vergangenen Freitag hat das Landgericht München I den Waffenhändler, der dem jugendlichen Täter die Waffen für den Münchner Amoklauf verkauft hatte, zu sieben Jahren Haft verurteilt. Damit wird erstmals ein illegaler Waffenhändler mit dem Verkauf einer Schusswaffe für eine Tat verantwortlich gemacht, an der er nicht selbst beteiligt war.

 
Worum geht es?

Im Juli 2016 hat ein 18-Jähriger am Münchner Olympia-Einkaufszentrum (OEZ) neun Menschen und anschließend sich selbst erschossen. Sowohl Waffe als auch hunderte Schuss Munition kaufte er damals über das Darknet bei einem Waffenhändler mit dem Decknamen “rico”. Das Münchner Landgericht verurteilte den 33-jährigen Waffenhändler nun wegen fahrlässiger Tötung in neun Fällen, fahrlässiger Körperverletzung in fünf Fällen und wegen Verstößen gegen das Waffengesetz zu sieben Jahren Haft. Erstmals in der deutschen Justizgeschichte wird ein illegaler Waffenhändler mit dem Verkauf einer Schusswaffe für eine Tat verantwortlich gemacht, an der er nicht selbst beteiligt war.
 
Streit um rechtliche Bewertung

Die Staatsanwaltschaft forderte sieben Jahre und zwei Monate, da erst durch den Waffenverkauf die Tat ermöglicht worden sei. Der Angeklagte hätte davon ausgehen müssen, dass Menschen verletzt oder getötet werden, zumal er gewusst haben soll, was der Täter mit der Waffe geplant hatte. Der Angeklagte betonte jedoch, dass er die Waffe nicht verkauft hätte, wenn er von den Plänen des Amoklaufs gewusst oder etwas hiervon geahnt hätte.

Die Verteidigung des Angeklagten verwies beim Prozess auf das Urteil gegen den Vater des Amokläufers von Winnenden. Dieser wurde zwar ebenfalls wegen fahrlässiger Tötung verurteilt, allerdings nur zu einer Bewährungsstrafe. Dabei habe der Vater von der psychischen Erkrankung seines Sohnes und den Tötungsfantasien gewusst und übte dennoch mit ihm das Schießen. Die Verteidiger plädierten auf eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten wegen Verstößen gegen das Waffengesetz. Eine fahrlässige Tötung sei ihrer Ansicht nach nicht gegeben, da der Angeklagte nicht habe absehen können, was mit der Waffe passieren sollte. Da sich der Angeklagte zudem bereits seit Sommer 2016 in Untersuchungshaft befinde, solle der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt und der Angeklagte freigelassen werden. Das Urteil wollen sie daher nicht hinnehmen und haben bereits Revision eingelegt.

Doch auch die Anwälte der Angehörigen der Opfer als Nebenkläger haben Rechtsmittel gegen das Urteil angekündigt, da sie das Urteil für nicht streng genug halten und teilweise eine Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord forderten.

 

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