Mordprozess nach 25 Jahren: "Lasermann" vor Gericht

Mordprozess nach 25 Jahren:

25 Jahre nach der Bluttat muss sich Schwedens bekanntester Krimineller vor dem LG Frankfurt a.M. verantworten

John Ausonius - der Lasermann aus Schweden - soll vor 25 Jahren in Frankfurt eine Frau getötet haben. Jetzt steht er vor Gericht und muss sich vor dem LG Frankfurt a.M. verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, eine Garderobenfrau aus Habgier erschossen zu haben. Ausonius ist bereits Anfang der 90er Jahre als “Lasermann” bekannt geworden, weil er aus rassistischer Gesinnung auf elf Männer mit einem Gewehr geschossen und dabei ein Opfer tödlich verletzt hatte.

 
Worum geht es?

John Ausonius ist einer der bekanntesten Kriminellen Schwedens. Anfang der 90er Jahre schoss er in Stockholm und Uppsala auf elf Männer - allesamt Migranten. Eines der Opfer wurde dabei getötet, die anderen 10 überlebten mit schweren Verletzungen. Ausonius war zu diesem Zeitpunkt noch unbekannt, nutzte aber ein Gewehr mit einem Laserzielgerät, sodass er von der schwedischen Presse “Lasermann” getauft wurde.

Jetzt steht der mittlerweile 64 Jahre alte Mann in Frankfurt vor Gericht, weil er im Februar 1992 auch in Deutschland getötet und die damals 68 Jahre alte Blanka Zmigrod erschossen haben soll. Weil die Frau Jüdin war, wurde lange Zeit Antisemitismus als mögliches Mordmotiv vermutet.
 
“Wir sehen uns noch”

Ausonius und Zmigrod begegneten sich das erste Mal im Restaurant des Hotels Mövenpick, wo sie in einem Streit aneinander gerieten. Ausonius beschimpfte die Frau und warf ihr vor, ein elektronisches Notizbuch aus seiner Jacke entwendet zu haben, welche er zuvor bei ihr an der Garderobe hinterlegt hatte. Sodann verlangte er von ihr, ihre Handtasche durchsuchen zu dürfen. Als die Garderobenfrau dies verweigerte und ihn zusammen mit ihrer Chefin darum gebeten hatte, das Hotel zu verlassen, drehte sich Ausonius an der Tür noch einmal um und drohte ihr mit den Worten „Wir sehen uns noch!“

Als Zmigrod am übernächsten Tag nach dem Feierabend auf dem Heimweg war, schoss ein Radfahrer sie nieder und entriss ihr die Handtasche. Eindeutige Beweise wie Fingerabdrücke oder DNA-Spuren fanden sich am Tatort nicht, wohl aber Munition. Sie gehörte zu einer automatischen Pistole, deren Besitzer Ausonius war. Deutschen Ermittlern, die ihn in den 90er Jahren in einem schwedischen Gefängnis verhörten, sagte er, dass er die Waffe kurz vor der Tat verkauft habe.
Nachdem deutsche Behörden ihn nochmals im August 2016 in der schwedischen Haft verhört hatten, ist Ausonius im Dezember 2016 für dieses Strafverfahren nach Deutschland ausgeliefert worden. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt a.M. hat gegen ihn im Mai 2017 Anklage mit dem Vorwurf erhoben, in der Nacht zum 23. Februar 1992 die 68-jährige jüdische Frau auf offener Straße mit einem Kopfschuss ermordet und beraubt zu haben. Derzeit befindet sich Ausonius in Untersuchungshaft in Frankfurt a.M.
 
Möglicher Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention

Der Lasermann verbüßt bereits eine lebenslange Haftstrafe, seit ihn ein schwedisches Gericht 1994 wegen seiner Anschläge auf Zuwanderer verurteilt hatte. Die Tat in Frankfurt konnten ihm die Ermittler bislang jedoch nicht beweisen. Nach wie vor will Ausonius mit dem Tod Zmigrods nichts zu tun haben und stellt den Antrag, seine Aussage mit einem Lügendetektor auf Wahrheit zu prüfen.

Sein Verteidiger beantragte am ersten Prozesstag eine Einstellung des Verfahrens: Es verstoße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, dass erst nach 25 Jahren nach der ersten Eintragung des Mandanten als Beschuldigtem ein Prozess gegen ihn eröffnet werde.

 

Quelle: faz

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