Skandal um Gefängnisausbrüche in Berlin

Skandal um Gefängnisausbrüche in Berlin

“Prison Break” in der JVA Berlin-Plötzensee

Der Berliner Justizsenator, Dirk Behrendt, muss sich zum Beginn des neuen Jahres dafür rechtfertigen, warum sein Gefängnis aktuell einem “Haus der offenen Tür” gleicht. In den letzten Tagen kam es zu spektakulären Ausbrüchen aus der JVA Berlin-Plötzensee: Insgesamt neun Häftlinge türmten innerhalb von nur fünf Tagen.

 
Worum geht es?
Am Donnerstag, den 28.12.2017, traten die Gefangenen ihren Dienst in der Werkstatt des Gefängnisses an - mit ihnen drei Vollzugsbeamte. Von den 21 Häftlingen gelangten vier in den Heizungsraum der Anstalt, welcher eigentlich abgeschlossen sein sollte. In dem Heizungsraum zerschlugen sie mit einem schweren Hammer einen Betonpfosten zwischen zwei Lüftungsschlitzen und durchtrennten den vom Beton freigelegten Stahl mit einer Flex. Nachdem die 70 mal 30 Zentimeter große Lüftungsöffnung freigelegt war, zwängten sie sich nach außen und krochen unter dem Außenzaun der JVA in die Freiheit. Obwohl sie dabei von einer Kamera gefilmt wurden, wurde erst knapp 45 Minuten später Alarm ausgelöst.
 
Verletzung von Aufsichtspflichten
Wenn es vier Häftlingen gelingt, aus der Werkstatt eines geschlossenen Vollzugs zu fliehen, obwohl sie dabei auch noch gefilmt werden, so stellt sich unweigerlich die Frage nach einer Verletzung der Aufsichtspflicht. Wieso hat bei der Flucht der Häftlinge niemand eingegriffen? 
Die Senatsverwaltung versucht dies damit zu begründen, dass die Kameras “nicht detektiert” seien. Das bedeutet, dass sie bei Bewegung keinen Alarm auslösen. Bei Gefängnissen mit mittlerer Sicherheitsstufe würden nur bestimmte Bereiche mit detektierten Kameras gefilmt. Im Überwachungsraum säßen zudem zwei JVA-Beamte vor 25 Monitoren, die abwechselnd Bilder von 50 Kameras angezeigt bekommen und den Ausbruch schlicht nicht gesehen haben sollen.
Die Pflichtverletzung wiegt aber umso schwerer, wenn man bedenkt, dass die Gefangenen aus einer Werkstatt geflohen sind, in der mit schwerem Werkzeug gearbeitet wird, welches sich auch als Ausbruchswerkzeug eignet.
 
Fünf weitere Häftlinge aus dem offenen Vollzug entwichen
Darüber hinaus sind fünf weitere Häftlinge aus dem offenen Vollzug verschwunden. Die letzten beiden Fälle ereigneten sich am Neujahrsmorgen: Beamte hatten bemerkt, dass in einer Zelle das Gitter vor dem Fenster “herausgerüttelt” war. Nach Angaben der Senatsverwaltung gebe es im offenen Vollzug keine oder nur geringe Vorkehrungen gegen Ausbrüche. Zudem dürfen die Insassen das Gefängnis tagsüber verlassen. Im Sinne des Resozialisierungs-Gedanken müsse man das Risiko des offenen Vollzugs in Kauf nehmen, dass einige Häftlinge die “Freiheit” nutzen und einfach verschwinden - 2017 gab es 42 solcher Fälle und im Jahr zuvor 43.
 
Kritiker fordern Behrendts Rücktritt
Der Justizsenator steht in diesen Tagen massiv unter Druck. Kritik muss er dabei nicht nur wegen des skandalösen Gefängnisausbruchs einstecken, sondern auch aufgrund seiner intransparenten Kommunikation. Behrend versucht den Skandal indes zu entkräften und betont dabei, dass es sich bei den Ausbrechern aus dem geschlossenen Vollzug und den Flüchtigen des offenen Vollzugs um unterschiedliche Fälle handele: Es dürfe nicht von neun, sondern nur von vier Straftätern gesprochen werden. Bei den Flüchtigen des offenen Vollzugs handele es sich lediglich um Häftlinge, die eine Geldstrafe nicht bezahlen konnten und daher eine Ersatzfreiheitsstrafe absitzen müssten. Die Frage nach einem Rücktritt bewege ihn derzeit nicht. Vielmehr macht Behrend die “angespannte Personalsituation” für den Skandal verantwortlich und verspricht eine Verbesserung binnen zwei Jahren.
 
Fahndung läuft
Nach den Vorfällen seien bereits einzelne Männer vom offenen in den geschlossenen Vollzug verlegt und mehr Personal eingesetzt worden. Zudem soll eine Kommission mit Sicherheitsexperten die Schwachstellen des Gefängnisses analysieren. Die Fahndung nach den Flüchtigen dauert weiterhin an: Auf der Flucht sind derzeit noch drei der Gefangenen.
Insgesamt sitzen in der JVA Plötzensee laut Senatsverwalung derzeit 362 Menschen ein; 102 von ihnen verbüßen eine Ersatzfreiheitsstrafe.
 
Ist ein Gefängnisausbruch strafbar?
Die Flucht aus einem Gefängnis ist nicht strafbar. Dies liegt daran, dass der Gesetzgeber seit dem Kaiserreich den natürlichen Drang des Menschen nach Freiheit respektiert und nicht bestraft. Kommt es aber während des Ausbruchs zu Begleittaten, wie etwa Körperverletzung, Sachbeschädigung oder Diebstahl, so stehen diese weiterhin unter Strafe. Eine weitere Ausnahme bildet die Gefangenenmeuterei nach § 121 StGB.
Ein Ausbruch kann aber Konsequenzen für die weitere Haftzeit in Form von Disziplinarmaßnahmen nach sich ziehen: Verschärfte Haftbedingungen oder eine erschwerte Aussicht auf eine vorzeitige Entlassung wären hier denkbar, da diese nur bei guter Führung und einer positiven Sozialprognose möglich wäre.