Bundeskartellamt überprüft Facebook

Bundeskartellamt überprüft Facebook

Das Sammeln und Verwerten von Daten aus Drittquellen außerhalb der Facebook Website ist missbräuchlich

Das Bundeskartellamt ermittelt gegen Facebook wegen des Verdachts auf Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung. Die Behörde führt an, dass es für Nutzer sozialer Medien in Deutschland keine wirkliche Alternative gebe und Facebook somit marktbeherrschend sei. Dadurch, dass Facebook Daten aus Drittquellen sammelt und die Nutzung des sozialen Netzwerks davon abhängig macht, dieser Sammlung von Daten zuzustimmen, nutzt das Unternehmen seine Stellung missbräuchlich aus.

Worum geht es?

Facebook nutzt seine marktbeherrschende Stellung missbräuchlich aus. Das hat das Bundeskartellamt in einer vorläufigen rechtlichen Einschätzung festgestellt und diese an Facebook übermittelt. Das Amt kündigte eine abschließende Entscheidung für den Frühsommer 2018 an. 

Das Bundeskartellamt kritisiert in seinem Verfahren wegen des Verdachts auf Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung, dass die Nutzung des sozialen Netzwerks davon abhängig gemacht werde, ob man der Sammlung und Zuführung seiner Daten zu seinem Facebook-Konto zustimmt oder nicht.  Das Amt ist der Ansicht, dass Facebook missbräuchlich handelt, indem die Nutzung des sozialen Netzwerks davon abhängig gemacht werde, unbegrenzt jegliche Art von Nutzerdaten aus Drittquellen sammeln und mit dem Facebook-Konto zusammenführen zu dürfen. Dies betrifft nach Angaben des Kartellamts nicht nur die konzerneigenen Drittquellen, die ohnehin über Facebook ausgewertet werden -wie zum Beispiel Instagram oder WhatsApp-, sondern auch Websites und Apps anderer Betreiber, auf die Facebook über Schnittstellen zugreifen kann.

Verstoß gegen zwingende europäische Datenschutzwertungen

„Mithilfe von Schnittstellen fließen auch dann Daten an Facebook und werden dort gesammelt und verwertet, wenn man andere Internetseiten besucht. Dies geschieht sogar schon, wenn man z.B. einen Gefällt-Mir-Button gar nicht nutzt, aber eine entsprechende Seite aufgerufen hat, in die ein solcher Button eingebettet ist. Dies ist den Nutzern nicht bewusst.“ – erklärt der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt. Nach dem jetzigen Stand der Dinge sehe Mundt diesbezüglich auch nicht, dass zu diesem Verhalten von Facebook, dem Daten-Tracking und der Zusammenführung mit dem Facebook-Konto, eine wirksame Einwilligung der Nutzer vorliege. Das Ausmaß und die Ausgestaltung der Datensammlung verstoße damit gegen zwingend europäische Datenschutzwertungen.

Facebook müsse als marktbeherrschendes Unternehmen beachten, dass es den Nutzern nicht möglich ist, auf andere soziale Netzwerke auszuweichen. Zudem setze die Teilnahme eine Registrierung und eine uneingeschränkte Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen zwingend voraus, sodass der Nutzer vor die Wahl gestellt werde, der Datensammlung in Gänze zuzustimmen oder auf die Nutzung des Dienstes zu verzichten.

Datenschutz, Verbraucherschutz, Wettbewerbsschutz

In dem Verfahren konzentriert sich das Bundeskartellamt insbesondere auf die Sammlung und Verwendung von Nutzerdaten aus den eben genannten Drittquellen. Es bezieht sich dabei nicht auf die unmittelbare Datensammlung und –verwendung aus dem sozialen Netzwerk selbst. Vielmehr lässt es ausdrücklich offen, ob auch hier Datenschutzverstöße und ein Missbrauch der Marktbeherrschung vorliegen oder nicht.

Da es sich bei dem sozialen Netzwerk um eine kostenlose Dienstleistung handelt, bei der einerseits attraktive Werbeplätze angeboten werden, deren Wert gerade deshalb so hoch ist, weil Facebook über große Mengen personalisierter Daten verfüge, so müsse sich Facebook andererseits auch an (kartellrechtliche) Regeln und Gesetze halten. Für das Verfahren sei daher die Überprüfung des Datenschutzes, des Verbraucherschutzes und des Wettbewerbsschutzes zwingend notwendig, um eine wirtschaftliche Dominanz des Unternehmens beurteilen zu können.

Entscheidung im Frühsommer 2018

Es handelt sich dabei um ein Verwaltungsverfahren: Am Ende des Verfahrens kann es zu einer Einstellung des Verfahrens, zu Verpflichtungszusagen des Unternehmens oder zu einer Untersagung durch die Kartellbehörde kommen. Die Behörde hat vorerst ein Anhörungsschreiben an Facebook versandt, welches dem Unternehmen ermöglicht, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Eine Entscheidung ist im Frühsommer 2018 zu erwarten. 

Quelle: www.bundeskartellamt.de