Franck Ribéry auf Zahlung in Millionen-Höhe verklagt

Franck Ribéry auf Zahlung in Millionen-Höhe verklagt

Ribéry wehrt sich vor Gericht gegen ehemaligen Berater

Der Fußballspieler des FC Bayern wird auf Zahlung in Millionen-Höhe verklagt und wehrt sich vor Gericht. Es geht dabei um etwa dreieinhalb Millionen Euro.

 
Worum geht es?

Diese Summe verlangt der ehemalige Spielerberater - Bruno Heiderscheid - von Ribéry und sieht hierfür einen Vertrag aus dem Jahr 2006 als Grundlage. Daraus ergebe sich eine Provisionszahlung in Höhe von 3,45 Millionen Euro an den Spielerberater aus dem damaligen Vereinswechsel Ribérys von Galatasaray Istanbul zu Olympique Marseille. Dem Berater sei als Dank für den Wechsel versprochen worden, zehn Prozent der nächsten Transfersumme zu erhalten: Im Jahre 2007 bezahlte der FC Bayern ca. 30 Millionen Euro für den Offensivstar, sodass sich hieraus der Provisionsanspruch ergebe. Der Fußballer bestreitet einen solchen Vertrag jemals mit dem Spielerberater geschlossen zu haben und behauptet, Heiderscheid hätte seine Unterschrift gefälscht. Vielmehr sagte er vor Gericht aus, dass er noch nie ein Gespräch mit Heiderscheid über ein solches Thema geführt habe. 
 
Aussage gegen Aussage

Brisant wird der Fall insbesondere deshalb, weil Aussage gegen Aussage steht und nur ein einziges relevantes Originaldokument aus dem Jahre 2006 existiert, das den vermeintlichen Vertragsschluss beweisen soll. Das Gericht ordnete nun einen offiziellen Gutachter an, der die Unterschrift überprüfen soll. Ribéry musste hierfür mehrere Blätter Papier unterschreiben, um die Unterschriften allesamt vergleichen zu können. Sollte der Sachverständige zu dem Schluss kommen, dass Ribéry den Vertrag von damals unterschrieben hat, dann drohen ihm strafrechtliche Konsequenzen wegen falscher Aussage. Sollte die Unterschrift hingegen tatsächlich gefälscht sein, so stünde der Vorwurf der Urkundenfälschung gegen den Spielerberater im Raum.

Der Fußballstar und seine Anwälte sind jedoch optimistisch: Das Schreiben sei von Heiderscheid im Nachhinein angefertigt worden, zudem hätten bereits zwei Gutachter bestätigen können, dass die Unterschrift nicht von Ribéry stamme. Das Urteil soll am 16. Januar verkündet werden.