(Miniatur-) Galgen für Merkel und Gabriel

(Miniatur-) Galgen für Merkel und Gabriel

Diskussionen um mögliche Strafbarkeit bei Verkauf von Miniaturgalgen

Die Staatsanwaltschaft Chemnitz hatte kürzlich zu prüfen, ob der in Vereinsräumlichkeiten erfolgte Verkauf von „Miniaturgalgen” mit der Aufschrift „Reserviert für Angela ‘Mutti’ Merkel” und „Reserviert für Sigmar ‘das Pack’ Gabriel” einen Straftatbestand erfüllt. Das Ermittlungsverfahren gegen den Verkäufer wurde jedoch eingestellt, da in dem konkreten Fall kein Straftatbestand erfüllt sei.

 
Worum geht es?

In der Gemeinde Niederdorf im Erzgebirge hat ein Mann Nachbildungen des Galgens, der auf einer Pegida-Demonstration aufgestellt wurde, in Kleinformat zum Kauf angeboten. Bereits während der Demo in Dresden am 12.10.2015 sorgte das lebensgroße Original für Diskussionen, denn der Galgen wurde auf dem Theaterplatz mit der Aufschrift „Reserviert für Angela ‘Mutti’ Merkel” und „Reserviert für Sigmar ‘das Pack’ Gabriel” aufgestellt. Die Ermittlungen gegen den namentlich bekannten Aufsteller wurden damals eingestellt, was bereits für allgemeines Erstaunen sorgte. Die Miniatur-Ausführung des Galgens findet also im Erzgebirge seine Fortsetzung und damit auch die Diskussionen um eine mögliche Strafbarkeit. Die kleinen Galgen gehen jetzt aber in Serie.
 
Straftatbestand nach Einzelfallprüfung nicht erfüllt

Die Staatsanwaltschaft kam in der Einstellungsverfügung zu dem strafrechtlich evidenten Ergebnis, dass § 111 StGB mangels erforderlicher Öffentlichkeit und auch wegen Fehlens des nach der Rechtsprechung des BGH notwendigen Aufforderungscharakters nicht erfüllt sei. Dies würde nämlich voraussetzen, dass der Beschuldigte die Tötung der genannten Politiker in Aussicht gestellt und vorgegeben hätte, dass dies in seinem Einflussbereich läge. Das Verhalten des Beschuldigten könne jedoch bei objektiver Betrachtung vielmehr dahingehend verstanden werden, dass er den beiden Politikern symbolisch den politischen Tod wünsche. Des Weiteren wird aus denselben Gründen auch eine Verwirklichung der Tatbestände der §§ 106, 126, 130, 140, 241 StGB verneint.
In der Begründung heißt es weiter, dass die kleinen Nachbildungen aufgrund fehlender Straftat auch weder beschlagnahmt werden könnten, noch könne deren Verkauf unterbunden werden. Die Staatsanwaltschaft betont hierbei aber auch, dass es sich um das Ergebnis einer Einzelfallprüfung handle, sodass in anderen ähnlichen Fällen durchaus ein strafrechtlich relevantes Verhalten gegeben sein könnte.
 
Politiker fordern Generalstaatsanwaltschaft zur Prüfung auf

In der Politik wird die Ermittlungseinstellung deutlich kritisiert. So äußerte sich unter anderem Sachsens Regierungschef -Michael Kretschmer (CDU)- dahingehend, dass er die Aktion nicht nur für geschmacklos halte, sondern hierin eine Grenzüberschreitung sehe, die das Klima unseres Landes vergifte. Renate Künast (Grünen) forderte die Generalstaatsanwaltschaft in Dresden zur weiteren Prüfung auf: „Staatsanwälte dürfen sich nicht durch abgrundtiefe Naivität zum Steigbügelhalter von rechtsextremen machen lassen”. 
Allgemein besteht Sorge darüber, dass in Zeiten, in denen die Gewaltbereitschaft gegenüber Amts- und Mandatsträgern immer weiter zunimmt und strengere Regeln für hate speech oder Internetkriminalität eingeführt werden müssen, die Billigung einer solchen Galgen-Nachbildung Nachahmer motiviert.