Wird es Neuwahlen geben und sind diese aktuell überhaupt möglich?

Sind Neuwahlen nach verfassungsmäßigen Vorgaben aktuell überhaupt möglich?

Während sich die „Jamaika-Sondierungen” weiter hinziehen, werden Stimmen um mögliche Neuwahlen immer lauter. Was einfach klingt, stellt sich in der aktuellen Situation aber gar nicht als so einfach dar: Die gegenwärtige Regierung ist bisher lediglich geschäftsführend im Amt, sodass sich eine Auflösung des Bundestages nur über mehrere erfolglose parlamentarische Abstimmungen für einen Kanzler und einer entsprechenden Entscheidung des Bundespräsidenten erreichen ließe. Nach verfassungsmäßigen Vorgaben müsste der Bundespräsident also den Impuls hierfür geben. Das kann er aber nicht, solange der Bundestag noch keinen Kanzler gewählt hat.

Bundesregierung nur geschäftsführend im Amt

Vor erst zwei Wochen hat sich der 19. Bundestag aufgrund des Wahlergebnisses vom 24.09.2017 konstituiert. Seitdem ist die Bundesregierung nur geschäftsführend im Amt - zwar dürfe eine geschäftsführende Bundesregierung eigentlich alles, was eine „normale Bundesregierung” auch dürfe. Allerdings müssen einige Einschränkungen beachtet werden: So kann Merkel in der derzeitigen Lage dem neuen Parlament nicht die Vertrauensfrage stellen, da sie von dessen Abgeordneten noch gar nicht gewählt worden ist.

Drei Mal vorzeitige Neuwahlen in der Vergangenheit

In Vergangenheit kam es bisweilen drei Mal zu vorzeitigen Neuwahlen. Und jedes Mal kam der Impuls vom amtierenden Kanzler selbst: 1972 Willy Brand (SPD), 1983 Helmut Kohl (CDU) und 2005 Gerhard Schröder (SPD). Allesamt gingen den Weg einer Vertrauensfrage im Bundestag. Diese wollten sie aber erst gar nicht gewinnen, da nur der Entzug des Vertrauens ihnen nach Art. 68 GG die Möglichkeit eröffne, dem Bundespräsidenten die Auflösung des Bundestages vorzuschlagen - „künstlich herbeigeführte Neuwahlen” sozusagen. Grenzwertig, aber vom BVerfG damals - wenn auch leicht zähneknirschend - trotzdem akzeptiert.

Neuwahlen könnten aktuell daher lediglich über Art. 63 GG herbeigeführt werden: Eine Wahl des Bundeskanzlers bzw. der Bundeskanzlerin nur zu dem einen Zweck, die Regierung unmittelbar in Frage stellen zu können.

Ob das dem Wohle des Volkes dient?

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