“Urbane Gebiete” - für mehr Wohnraum in Städten
Arbeitsplätze, Kinderbetreuung und ein meist gut organisierter öffentlicher Nahverkehr locken die Menschen weiterhin in die Städte. Doch es fehlt an Wohnraum. Um das zu ändern hat der Gesetzgeber das „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt“ verabschiedet, welches mit dem 13.05.2017 in Kraft getreten ist.
Was wird geregelt?
Es wird eine neue Baugebietskategorie eingeführt: nämlich die der „Urbanen Gebiete“. Den Kommunen wird so die Möglichkeit gegeben, im stark verdichteten städtischen Bereich oder in Gewerbegebieten den Wohnungsbau zu fördern oder dort vorhandene Gebäude der Wohnnutzung zuzuführen.
Gerade in besonders beliebten Städten soll also eine auf weniger Flächenverbrauch ausgerichtete Stadtentwicklung in Gang gesetzt werden. Das Ziel seien Städte, die sich durch Arbeitsplätze vor Ort, kurze Strecken als auch durch eine gute soziale Mischung kennzeichnen. So sollen „Urbane Gebiete“ eine Nutzungsmischung im innerstädtischen Bereich ermöglichen: Soziale und kulturelle Einrichtungen sollen neben Wohnungen und Gewerbebetrieben in Innenstädten bestehen, um so eine bessere Verbindung von Leben und Arbeiten insbesondere in den Ballungszentren bewirken.
Um eine möglichst zügige Wirkung dieser Neuregelung zu ermöglichen, dürfen Bebauungspläne, die eine Grundfläche von bis zu 10.000 Quadratmetern an Wohnfläche ausweisen, im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Die ausgewiesenen Flächen müssen sich zudem an Ortsteile anschließen, die im Zusammenhang bebaut sind. Eine vorausgehende Umweltverträglichkeitsprüfung hat ebenfalls zu erfolgen.
Transparentes Verfahren
Wichtig ist dem Gesetzgeber ein möglichst transparentes Verfahren: Die Gemeinden sind verpflichtet, die Berücksichtigung von Ergebnissen der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung im Flächennutzungsplan nachzuweisen. Auch muss begründet werden, warum gerade diese Planungsmöglichkeit gegenüber anderen den Vorzug erhält.
Insbesondere in Gebieten, in denen sich Gewerbe niedergelassen haben, spielt der Lärmschutz eine wichtige Rolle. Aufgrund der Nähe von Gewerbe- und Wohnraum gilt für urbane Gebiete nun ein Richtwert von 63 Dezibel am Tag, also ein um 3 Dezibel höherer Wert, als der in Mischgebieten zulässige. In der Nacht dürfen die Lärmimmissionswerte dann aber, wie auch in Kern-, Dorf- oder Mischgebieten, die Marke von 45 Dezibel nicht übersteigen.
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