Gebührenstreitwert
Der Gebührenstreitwert ist der Wert, anhand dessen die Kostenentscheidung und die Streitwertfestsetzung erfolgt, vgl. §§ 39-60 GKG.
Verwandte Lerneinheiten
Prozessaufrechnung, § 322 II ZPO (Überblick)
Haupt- und Hilfsantrag - Gebührenstreitwert und Kostenentscheidung
Widerklage (Überblick)
Widerklage (Behandlung im Gutachten)
Widerklage
Streitwerte im Zivilprozess