Hilfsaufrechnung

Eine Hilfsaufrechnung (bedingte Aufrechnung) liegt vor, wenn sich der Beklagte primär mit anderen Einwendungen und nur hilfsweise, für den Fall der Erfolglosigkeit der anderen Einwendungen, einer Aufrechnung verteidigt.

Verwandte Lerneinheiten

Hilfsaufrechnung (Behandlung im Urteil)