Hauptaufrechnung
Eine Hauptaufrechnung (Primäraufrechnung) liegt vor, wenn sich der Beklagte einzig und allein mit der Aufrechnung verteidigt.
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Prozessaufrechnung, § 322 II ZPO (Überblick)
Eine Hauptaufrechnung (Primäraufrechnung) liegt vor, wenn sich der Beklagte einzig und allein mit der Aufrechnung verteidigt.