Rechtsmittelstreitwert
Der Rechtsmittelstreitwert ist der Wert, anhand dessen die Frage beantwortet wird, ob ein Rechtsmittel eingelegt werden kann, §§ 3-9 ZPO analog.
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Streitwerte im Zivilprozess
Der Rechtsmittelstreitwert ist der Wert, anhand dessen die Frage beantwortet wird, ob ein Rechtsmittel eingelegt werden kann, §§ 3-9 ZPO analog.