Einwilligung
Die Einwilligung ist die vorherige Zustimmung (§ 183 BGB).
Verwandte Lerneinheiten

Rechtfertigende Einwilligung

Problem - Ärztlicher Heileingriff als Körperverletzung

Wirksamkeit der Willenserklärung eines Minderjährigen, §§ 106 ff. BGB

Rechtfertigungsgründe (Überblick)

Objektive Klageänderung

Subjektive Klageänderung - Parteiwechsel (Übersicht)

Objektive Klageänderung

Subjektive Klageänderung - Parteiwechsel (Überblick)