Einwilligung
Die Einwilligung ist die vorherige Zustimmung (§ 183 BGB).
Verwandte Lerneinheiten
Rechtfertigende Einwilligung
Problem - Ärztlicher Heileingriff als Körperverletzung
Wirksamkeit der Willenserklärung eines Minderjährigen, §§ 106 ff. BGB
Rechtfertigungsgründe (Überblick)
Objektive Klageänderung
Subjektive Klageänderung - Parteiwechsel (Übersicht)
Objektive Klageänderung
Subjektive Klageänderung - Parteiwechsel (Überblick)