lediglich rechtlich vorteilhaft
Ein Rechtsgeschäft ist lediglich rechtlich vorteilhaft, wenn es nicht unmittelbar rechtlich nachteilig ist. Unmittelbar rechtlich nachteilig ist ein Rechtsgeschäft immer dann, wenn der Minderjährige persönlich verpflichtet oder ein Recht des Minderjährigen aufgehoben oder beschränkt wird.
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Wirksamkeit der Willenserklärung eines Minderjährigen, §§ 106 ff. BGB
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Lediglich rechtlich vorteilhaft, § 107 BGB (Einzelfälle)