EBV

EBV ist die Abkürzung für "Eigentümer-Besitzer-Verhältnis" und bedeutet, dass es einen Eigentümer und einen Besitzer ohne Besitzrecht gibt.

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Redlicher Besitzer - Schadensersatz
Verklagter bzw. bösgläubiger Besitzer - Schadensersatz
Häufige Fehler bei der Sperrwirkung des EBV, § 993 I BGB a.E.