Anwartschaftsrecht
Das Anwartschaftsrecht ist das wesensgleiche Minus zum Vollrecht, d.h., das alle Vorschriften über das Eigentum entsprechende Anwendung finden. Außerdem ist das Anwartschaftsrecht eine dingliche Erwerbsposition, die nicht mehr einseitig durch den Veräußerer vereitelt werden kann (folgt aus § 161 BGB).
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Eigentumsvorbehalt - Anwartschaftsrecht

"Anwartschaftsrecht als wesensgleiches Minus zum Vollrecht"

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