Zueignungsabsicht
Die Zueignungsabsicht besteht aus vier Komponenten: der Aneignungsabsicht, dem Enteignungsvorsatz, der Rechtswidrigkeit der Zueignung sowie dem Vorsatz bezüglich der Rechtswidrigkeit der Zueignung.
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Diebstahl, § 242 StGB
Problem - Sachwert-Enteignungsvorsatz
Problem - Rechtswidrigkeit der Zueignung-Geldschulden
Keywords
Raub, § 249 StGB