Zueignungsabsicht
Die Zueignungsabsicht besteht aus vier Komponenten: der Aneignungsabsicht, dem Enteignungsvorsatz, der Rechtswidrigkeit der Zueignung sowie dem Vorsatz bezüglich der Rechtswidrigkeit der Zueignung.
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Problem - Rechtswidrigkeit der Zueignung-Geldschulden
Keywords

Raub, § 249 StGB