Enteignungsvorsatz
Enteignungsvorsatz ist der bedingte Vorsatz gerichtet darauf, den Berechtigten auf Dauer aus seiner Position zu verdrängen.
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Problem - Sachwert-Enteignungsvorsatz
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Unterschlagung, § 246 StGB
Enteignungsvorsatz ist der bedingte Vorsatz gerichtet darauf, den Berechtigten auf Dauer aus seiner Position zu verdrängen.