Fremdgeschäftsführungswille
Fremdgeschäftsführungswillen liegt vor, wenn der Geschäftsführer in dem Bewusstsein handelt, dass er in dem Interessen- und Pflichtenkreis eines anderen tätig wird.
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Problem - Fremdgeschäftsführungswille bei nichtigen Verträgen (Schwarzarbeiter-Fall)

Unechte, angemaßte GoA, § 687 II BGB

Echte, berechtigte GoA, §§ 677, 683 S. 1 BGB (Voraussetzungen)