Aufwendungen
Aufwendungen sind – im Gegensatz zum Schaden – freiwillige Vermögenseinbußen.
Verwandte Lerneinheiten

Aufwendungsersatz, § 284 BGB

Problem - Fremdgeschäftsführungswille bei nichtigen Verträgen (Schwarzarbeiter-Fall)

Problem - Arbeitsleistung als Aufwendung, §§ 683 S. 1, 670 BGB