Geheißperson
Eine Geheißperson ist eine Person, die sich nur punktuell den Weisungen des Veräußerers bzw. Erwerbers in Bezug auf einen Erwerbsvorgang unterordnet.
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Problem - Scheingeheißperson
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Eine Geheißperson ist eine Person, die sich nur punktuell den Weisungen des Veräußerers bzw. Erwerbers in Bezug auf einen Erwerbsvorgang unterordnet.