Doppelter Geheißerwerb
Doppelter Geheißerwerb betrifft die Konstellationen, in denen sowohl auf Veräußerter- als auch Erwerberseite eine Geheißperson beteiligt ist.
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Doppelter Geheißerwerb betrifft die Konstellationen, in denen sowohl auf Veräußerter- als auch Erwerberseite eine Geheißperson beteiligt ist.