gegenwärtig
Gegenwärtig ist ein Angriff i.S.d. § 32 StGB, wenn er unmittelbar bevorsteht, gerade stattfindet oder noch andauert. Gegenwärtig ist die Gefahr i.S.v. § 34 StGB, wenn sie jederzeit in einen Schaden umschlagen kann.
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Problem - Extensiver Notwehrexzess
Keywords

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Rechtfertigender Notstand, § 34 StGB

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