gegenwärtig
Gegenwärtig ist ein Angriff i.S.d. § 32 StGB, wenn er unmittelbar bevorsteht, gerade stattfindet oder noch andauert. Gegenwärtig ist die Gefahr i.S.v. § 34 StGB, wenn sie jederzeit in einen Schaden umschlagen kann.
Verwandte Lerneinheiten
Problem - Extensiver Notwehrexzess
Keywords
Notwehr, § 32 StGB
Rechtfertigender Notstand, § 34 StGB
Notwehrexzess, § 33 StGB