Anscheinsvollmacht
Die Anscheinsvollmacht ist ein ungeschriebener Fall der Vertretungsmacht kraft Rechtsscheins, bei der der Vertretene hätte erkennen und verhindern können, dass ein andere Rechtsgeschäfte in seinem Namen schließt.
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Vertretungsmacht
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Duldungs- und Anscheinsvollmacht