Unfall
Ein Unfall i.S.v. § 142 StGB ist jedes plötzliche Ereignis, das mit den typischen Gefahren des Straßenverkehrs zusammenhängt und zu nicht völlig belanglosen Körper- oder Sachschäden führt (Ausschluss bei Bagatellschäden bis 25 Euro).
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Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB
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Problem - Vorsätzliche Begehung als Unfall i.S.d. § 142 StGB