Unfall

Ein Unfall i.S.v. § 142 StGB ist jedes plötzliche Ereignis, das mit den typischen Gefahren des Straßenverkehrs zusammenhängt und zu nicht völlig belanglosen Körper- oder Sachschäden führt (Ausschluss bei Bagatellschäden bis 25 Euro).

Verwandte Lerneinheiten

Problem - Vorsätzliche Begehung als Unfall i.S.d. § 142 StGB