Tatentschluss
Tatentschluss bedeutet Vorsatz im Hinblick auf alle objektiven Tatbestandsmerkmale sowie die Prüfung sonstiger subjektiver Merkmale.
Verwandte Lerneinheiten

Versuch

Problem - Untauglicher Versuch, Wahndelikt

Problem - Ausstieg vor Versuch

Versuchte Anstiftung, § 30 I StGB