Außenbereich
Ein Außenbereich i.S.v. § 35 BauGB liegt vor, wenn es keinen Bebauungsplan und keinen im Zusammenhang bebauten Ortsteil gibt.
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Außenbereich, § 35 BauGB
Ein Außenbereich i.S.v. § 35 BauGB liegt vor, wenn es keinen Bebauungsplan und keinen im Zusammenhang bebauten Ortsteil gibt.