Äquivalenzinteresse
Das Äquivalenzinterresse ist vom Schadensersatz statt der Leistung erfasst und betrifft solche Schäden, die dadurch entstehen, dass man ein Äquivalent für die ausgebliebene Leistung schafft.
Verwandte Lerneinheiten
Prüfung eines Schadensersatzanspruchs, §§ 280 ff. BGB
Keywords
Schaden, Vertretenmüssen, Pflichtverletzung, Beweislastumkehr, Äquivalenzinteresse, vermutetes Verschulden, Schuldverhältnis, Integritätsinteresse, Schadensersatz statt der Leistung, Schadensersatz, § 249 BGB, § 280 BGB, § 283 BGB, § 281 BGB, § 282 BGB, § 254 BGB, § 280 I 2 BGB, Exkulpation, Schadensersatz neben der Leistung