Annahme
Die Annahme ist eine grundsätzlich empfangsbedürftige Willenserklärung, die die Zustimmung zum Angebot enthält.
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Einigung, §§ 145 ff. BGB
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Sonderfall - Schweigen
Die Annahme ist eine grundsätzlich empfangsbedürftige Willenserklärung, die die Zustimmung zum Angebot enthält.