Absetzenhelfen
Absetzenhelfen i.S.d. § 259 StGB wird definiert als das Weiterverschieben der bemakelten Sache in die nächste Hand, wobei unselbständig gehandelt werden muss.
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Problem - Absatzerfolg beim Absetzen bzw. Absetzenhelfen
Keywords

Hehlerei, § 259 StGB