abgeleitetes Besitzrecht
Ein abgeleitetes Besitzrecht i.S.v. § 986 I 1 2. Fall BGB liegt vor, wenn der Besitzer sein Besitzrecht gegenüber dem Eigentümer von einem gegenüber dem Eigentümer besitzberechtigten mittelbaren Besitzer ableitet.
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Konstellationen des § 986 BGB