Verwaltung
Die Verwaltung gehört zu den Staatsfunktionen und betrifft die Ausführung von Gesetzen.
Verwandte Lerneinheiten
![](https://static.jura-online.de/media/image/00004810_HLdW-denCaObv0MvHvyE7B68L_APJxhXFFVgNNFDaW6MGo6MN2ChHUlibm7AMih2.jpg)
Staatsfunktionen, Art. 70 ff. GG
![](https://static.jura-online.de/media/image/00004816_GUoMHijxifw8Jx5K7EM4YAITUwsbiTaQygT8dSwzq5p5Kg1RIyhCD9FXMb15oW1m.jpg)
Verwaltung (Ausführung von Gesetzen), Art. 83 ff. GG
Die Verwaltung gehört zu den Staatsfunktionen und betrifft die Ausführung von Gesetzen.