Verwaltung
Die Verwaltung gehört zu den Staatsfunktionen und betrifft die Ausführung von Gesetzen.
Verwandte Lerneinheiten

Staatsfunktionen, Art. 70 ff. GG

Verwaltung (Ausführung von Gesetzen), Art. 83 ff. GG
Die Verwaltung gehört zu den Staatsfunktionen und betrifft die Ausführung von Gesetzen.