Schutzbefohlener
Schutzbefohlener i.S.d. § 225 StGB ist eine Person unter 18 Jahren oder eine wegen Gebrechlichkeit oder Krankheit wehrlose Person.
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Misshandlung von Schutzbefohlenen, § 225 StGB
Schutzbefohlener i.S.d. § 225 StGB ist eine Person unter 18 Jahren oder eine wegen Gebrechlichkeit oder Krankheit wehrlose Person.