niedrige Beweggründe
Niedrige Beweggründe sind Motive, die auf sittlich tiefster Stufe stehen und geradezu verachtenswert sind. Beispiel: Rache, Hass, Eifersucht – wenn nicht nachvollziehbar.
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Mord, § 211 StGB
Niedrige Beweggründe sind Motive, die auf sittlich tiefster Stufe stehen und geradezu verachtenswert sind. Beispiel: Rache, Hass, Eifersucht – wenn nicht nachvollziehbar.