Nachstellen
Nachstellen i.S.v. § 238 StGB sind Handlungen, die darauf ausgerichtet sind, durch Annäherung an das Opfer in dessen persönlichen Lebensbereich einzugreifen und dadurch seine Handlungs- und Entschließungsfreiheit zu beeinträchtigen
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Nachstellung, § 238 StGB