Gebäude
Gebäude i.S.v. § 306 StGB sind Bauwerke mit Wand und Dach, die fest mit dem Erdboden verbunden sind und dem Aufenthalt von Menschen dienen.
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Einfache Brandstiftung, § 306 StGB
Gebäude i.S.v. § 306 StGB sind Bauwerke mit Wand und Dach, die fest mit dem Erdboden verbunden sind und dem Aufenthalt von Menschen dienen.