Echtes Unterlassungsdelikt
Echte Unterlassungsdelikte sind solche, bei denen der Unterlassungsvorwurf ausdrücklich im Text der Gesetzesnorm verankert ist.
Verwandte Lerneinheiten
Unterlassungsdelikte - Überblick
Unterlassene Hilfeleistung, § 323c StGB