Dulde und Liquidiere
Der Grundsatz "(Kein) Dulde und Liquidiere" besagt, dass es ein haftungsausschließendes Mitverschulden begründet, wenn eine rechtswidrige Maßnahme zunächst klaglos hingenommen wird und später dann Schadensersatz bzw. Entschädigung verlangt wird.
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Kein Ausschluss des Amtshaftungsanspruchs
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Enteignungsgleicher Eingriff