Billigungstheorie

Die Billigungstheorie verlangt für das Vorliegen von bedingtem Vorsatz, dass die Möglichkeit des Erfolgseintritts erkannt und dieser billigend in Kauf genommen wird. Dies ist immer dann gegeben, wenn der Täter sich mit dem Erfolg abfindet, nicht jedoch, wenn er auf das Ausbleiben des Erfolgs vertraut.

Verwandte Lerneinheiten